Der Mai lockt ins Frei‘

Veröffentlicht am 03.05.2020 in Fraktion

Andreas Beier, Antje Hill, Edgar Kunzmann

Der Mai lockt ins Frei‘ 
… so sagt ein Sprichwort. Und tatsächlich, wen hält es noch in den eigenen 4 Wänden, wenn die Tage schon wieder so lang sind und dazu das Wetter angenehm warm ist. Wir alle erleben ein zwar ganz besonderes Frühjahr 2020, können uns aber trotz notwendiger Kontakteinschränkungen immerhin in der umgebenden Natur bewegen. 

Jedermann hat sogar das Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Dabei muss jeder Grundstückseigentümer die Betretung seines Grundstücks dulden. (Art. 14 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet...“). Jedoch ist diese Duldungspflicht nicht grenzenlos und sie ist auch gesetzlich geregelt. So unterliegen landwirtschaftliche Flächen nach § 44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot: 
 

  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte,
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst,
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres.


Hätten Sie‘s gewusst: 
 

  • Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feldflur während des ganzen Jahres außerhalb von Wegen verboten. Für Radfahrer gilt also ein generelles Wegegebot.
  • Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner sein Geschäft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten lassen, geraten gleich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt: Hundekot muss als Abfall i. S. des Abfallrechtes ordnungsgemäß entsorgt werden sonst droht ein Bußgeld (50€!). Um diese Pflicht zu erleichtern hat die Gemeinde an mehreren Stellen Behälter und Sammeltüten bereitgestellt, die diese Pflicht erleichtern sollen.


Örtliche Landwirte verweisen zu Recht auf diese Rechtslage, berichten jedoch von Beschimpfungen und Beleidigungen, wenn sie ihre Mitbürger darauf hinweisen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion ist der Meinung, dass es doch von keinem Nutzer der Landschaft zu viel verlangt ist, keine Trampelpfade nach Belieben anzulegen bzw. seinen Vierbeiner dessen Geschäft nicht im Viehfutter verrichten zu lassen. Sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten ist doch nicht zu schwierig. Sowohl der Landwirt wie seine Tiere danken es. Rücksicht ist nicht krisenabhängig, sondern eine Grundlage des friedvollen Zusammenlebens einer Gesellschaft. Bleiben Sie gesund! 

Für die SPD-Fraktion 
Antje Hill

 

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